PPWR: Wer ist betroffen und welche Kennzeichnungspflichten gelten?

Wer ist von der PPWR betroffen?

Von der PPWR sind grundsätzlich alle Unternehmen betroffen, die Verpackungen, Verpackungsmaterialien oder verpackte Produkte innerhalb der EU herstellen, importieren, vertreiben oder erstmals bereitstellen. Die Verordnung unterscheidet dabei verschiedene Rollen in der Lieferkette. Je nach Rolle gelten unterschiedliche Pflichten, zum Beispiel in Bezug auf Konformität, Dokumentation, Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung oder erweiterte Herstellerverantwortung. Die PPWR gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.

Als Erzeuger gilt, wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt herstellt. Das betrifft nicht nur Unternehmen, die selbst produzieren. Auch wer Verpackungen oder verpackte Produkte unter eigenem Namen oder eigener Marke entwickeln oder herstellen lässt, kann als Erzeuger gelten.

Von der PPWR sind grundsätzlich alle Unternehmen betroffen, die Verpackungen, Verpackungsmaterialien oder verpackte Produkte innerhalb der EU herstellen, importieren, vertreiben oder erstmals bereitstellen. Die Verordnung unterscheidet dabei verschiedene Rollen in der Lieferkette. Je nach Rolle gelten unterschiedliche Pflichten, zum Beispiel in Bezug auf Konformität, Dokumentation, Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung oder erweiterte Herstellerverantwortung. Die PPWR gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.

 

Lieferanten stellen Verpackungsmaterialien oder fertige Verpackungen für Erzeuger bereit. Sie sind ein wichtiger Teil der Lieferkette, weil sie relevante Informationen zur Verpackung, zu Materialien und zur Konformität bereitstellen müssen. Diese Informationen können für nachgelagerte Unternehmen wichtig sein, um eigene PPWR-Pflichten zu erfüllen.

Nach Artikel 15 der PPWR müssen bestimmte Angaben zur Identifikation des verantwortlichen Akteurs bereitgestellt werden. Dazu gehören mindestens Name beziehungsweise Handelsname oder Marke sowie die Postanschrift. Diese Angaben können direkt auf der Verpackung oder digital, zum Beispiel über einen QR-Code, bereitgestellt werden.

Die PPWR ermöglicht digitale Lösungen, zum Beispiel über einen QR-Code oder einen vergleichbaren Datenträger. Das kann besonders sinnvoll sein, wenn auf der Verpackung wenig Platz vorhanden ist oder wenn Informationen flexibel und digital abrufbar sein sollen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die passende Lösung für Ihre Verpackung zu finden.

Bitte beachten Sie, dass Beutler Packaging Lieferant im Sinne der PPWR ist und in der Regel nicht Erzeuger und nicht Hersteller ist. Eine vollständige Konformitätserklärung nach Artikel 39 ist daher nicht im Verantwortungsbereich der Beutler Packaging GmbH.
 
Wir sichern Ihnen gerne zu, Sie mit den erforderlichen Unterlagen zu unterstützen, damit Sie Ihre technische Dokumentation und Konformitätsbewertung, nebst Konformitätserklärung erstellen können.