Wer ist von der PPWR betroffen?
Von der PPWR sind grundsätzlich alle Unternehmen betroffen, die Verpackungen, Verpackungsmaterialien oder verpackte Produkte innerhalb der EU herstellen, importieren, vertreiben oder erstmals bereitstellen. Die Verordnung unterscheidet dabei verschiedene Rollen in der Lieferkette. Je nach Rolle gelten unterschiedliche Pflichten, zum Beispiel in Bezug auf Konformität, Dokumentation, Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung oder erweiterte Herstellerverantwortung. Die PPWR gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
Wer gilt nach der PPWR als Erzeuger?
Als Erzeuger gilt, wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt herstellt. Das betrifft nicht nur Unternehmen, die selbst produzieren. Auch wer Verpackungen oder verpackte Produkte unter eigenem Namen oder eigener Marke entwickeln oder herstellen lässt, kann als Erzeuger gelten.
Welche Rolle haben Lieferanten?
Von der PPWR sind grundsätzlich alle Unternehmen betroffen, die Verpackungen, Verpackungsmaterialien oder verpackte Produkte innerhalb der EU herstellen, importieren, vertreiben oder erstmals bereitstellen. Die Verordnung unterscheidet dabei verschiedene Rollen in der Lieferkette. Je nach Rolle gelten unterschiedliche Pflichten, zum Beispiel in Bezug auf Konformität, Dokumentation, Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung oder erweiterte Herstellerverantwortung. Die PPWR gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
Lieferanten stellen Verpackungsmaterialien oder fertige Verpackungen für Erzeuger bereit. Sie sind ein wichtiger Teil der Lieferkette, weil sie relevante Informationen zur Verpackung, zu Materialien und zur Konformität bereitstellen müssen. Diese Informationen können für nachgelagerte Unternehmen wichtig sein, um eigene PPWR-Pflichten zu erfüllen.
Müssen Name und Adresse künftig auf der Verpackung stehen?
Nach Artikel 15 der PPWR müssen bestimmte Angaben zur Identifikation des verantwortlichen Akteurs bereitgestellt werden. Dazu gehören mindestens Name beziehungsweise Handelsname oder Marke sowie die Postanschrift. Diese Angaben können direkt auf der Verpackung oder digital, zum Beispiel über einen QR-Code, bereitgestellt werden.
Ist ein QR-Code für die Kennzeichnung ausreichend?
Die PPWR ermöglicht digitale Lösungen, zum Beispiel über einen QR-Code oder einen vergleichbaren Datenträger. Das kann besonders sinnvoll sein, wenn auf der Verpackung wenig Platz vorhanden ist oder wenn Informationen flexibel und digital abrufbar sein sollen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die passende Lösung für Ihre Verpackung zu finden.
Wer ist für die Konformitätserklärung zuständig?
PPWR-konforme Verpackungen frühzeitig planen
Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR bringt veränderte Anforderungen an Verpackungen mit sich. Für Unternehmen, die Verpackungen einsetzen, herstellen lassen oder verpackte Produkte in Verkehr bringen, werden Themen wie Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung, Materialauswahl und Verantwortlichkeiten in der Lieferkette immer wichtiger.
Beutler Packaging unterstützt Sie dabei, bestehende Verpackungen zu prüfen und neue Verpackungslösungen frühzeitig PPWR-orientiert zu entwickeln. Ob Faltschachtel, Tray, Inlay, Adventskalender, Display oder Versandverpackung, wir betrachten Ihre Verpackung ganzheitlich: vom Material über die Konstruktion bis zur Umsetzung.
Auch bei der zukünftigen Kennzeichnung von Verpackungen finden wir gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung. Neben klassischen Druckinformationen können je nach Anwendung auch digitale Lösungen wie QR-Codes sinnvoll sein.
Wenn Sie Ihre Verpackungen auf die Anforderungen der PPWR vorbereiten möchten, begleiten wir Sie praxisnah von der ersten Idee bis zur fertigen Verpackung.